Radiogruppe im AJZ Bielefeld

JURA-Special

   

    

[leider sind durch menschliches Versagen einige der unteren dateien abhanden gekommen. Wenn die noch jemand haben sollte, lasst sie uns bitte zukommen.]

- > Ablehnungsschreiben der Landesanstalt für Rundfunk (LfR) vom 16.9.1999 [PDF ca. 400 kb]
- > Klageschrift unseres Anwalts vom 14.10.1999 [PDF ca. 20 kb]
- > Das Urteil vom 14. Juni 2000 [40 kb]
- > Endgültiger Bescheid der LfR vom 11.08.2000 [html]

Bielefeld, 20.10.99
Stellungnahme...
der Radiogruppe im AJZ zum Klageverfahren gegen die Landesanstalt für Rundfunk (LfR). (Morgenwelt - Privatfirmen ersetzen den Staat)

Wir sind eine Gruppe von acht bis zehn Leuten, die im Bürgerfunk arbeiten. Bürgerfunk ist das Nordrhein-Westfalische Modell der Bürgerbeteiligung in der Rundfunk-Medienlandschaft. Während in anderen Bundesländern Konzepte "Freier Radios" oder "offener Kanäle" ihre Umsetzung fanden, beschritt die SPD in NRW diesen Sonderweg, in dem die privaten, kommerziellen Sender fünfzehn Prozent ihrer Sendezeit für Bürgerbeteiligung zur Verfügung stellen müssen. In der konkreten Realisation der Herstellung von Radioproduktionen hat dieses Modell gravierende Konsequenzen: Live-Sendungen sind nicht möglich, da die Bürgerfunker drei Werktage vor dem Ausstrahlungstermin die produzierte Sendung zur Kontrolle durch den Sender einreichen müssen.

Einerseits bot dieses Konzept bis zur Sendezeitverschiebung von 18:04 bis 19:26 Uhr auf 20:04 bis 21.56 die Gewähr von durchschnittlich 8000 Höhrerlnnen, (neuere Zahlen für die jetztige Sendezeit von 20:04 bis 21:56 sind uns nicht bekannt, diese werden aber weit hinter 8000 zurückbleiben) und eine Entbindung von logistisch-organisatorischen Angelegenheiten. Andererseits sind beide Seiten. d.h. sowohl die kommerziellen, privaten Sender wie auch die Bürgerfunkgruppen in einer oft missliebigen hierarchischen Zwangsgemeinschaft gefangen.

Zumindest in unserem Fall führte dieses Verhältnis mehrfach zu Ablehnungen von Sendungen durch den Privatsender "Radio Bielefeld". In einem solchen Fall muß der Privatsender betreffender Bürgerfunk-Radiogruppen die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, was in unserem Verhältnis zu Radio Bielefeld keinesfalls als gesichert gelten kann, da die Ablehnung einer Sendung mal eine halbe Stunde vor dem Sendetermin telefonisch angekündig wurde oder im Falle der Sendung um den Namen der Kunsthalle, nach Absprache mit dem Hause Oetker ein Fax an den Jugendring, drei Stunden vor dem Sendetermin erging, bei dem mit relativer Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass es uns nicht mehr erreicht. Abgelehnte Sendungen sind von den Lokalsendern auf das Verlangen der verantwortlichen Bürgerfunkgruppe zur Überprüfung der Entscheidung bei der Landesanstalt fur Rundfunk (LfR) einzureichen. In dieser Struktur sind eine Vielzahl von Strategien denkbar und die Beurteilung des jüngsten Falles können wir getrost der werten Leserschaft überlassen.

Nachdem viermal von der LfR (Landesanstalt fur Rundfunk) im Falle einer Sendeablehnung durch den Chefredakteur von Radio Bielefeld, Jürgen Mahnke, positiv für uns entschieden wurde, und betreffende Sendungen ausgestrahlt werden mussten, ist nun die fünfte Ablehnung von der LfR bestätigt worden. Die Sendung mit dem Titel "Morgenwelt - Privatfirmen ersetzen den Staat" ist ein Arrangement aus einem Vortrag, der im Rahmen der Public Domain vom FoeBuD e.V. im Bunker Ulmenwall am 5.4.98 veranstaltet wurde. Die Sendung war für den 3.11.98 zur Ausstrahlung vorgesehen. Der lange Zeitraum, den die Angelegenheit jetzt schwelt, erklärt sich nicht nur durch die Zeit der Bearbeitung durch die LfR, sondern kommt auch durch Verfahrensfehler und ein Missverstandnis zustande. War es bis dato üblich, abgelehnte Sendungen auf unsere mündliche Forderung der LfR zuzusenden, landete diese Sendung bei Radio Bielefeld im Bürgerfunkregal unter der Rubrik gesendeter Sendungen. Dort entnehmen die jeweils Studioverantwortlichen die schon ausgestrahlten Sendungen. Da der Sendetermin der in Rede stehenden Sendung verstrichen war, wanderte das Tonband zurück zum Jugendring, in dessen Studio wir produzieren. In der trügerischen Annahme, das Verfahren nähme seinen üblichen Verlauf, sandten wir eine Stellungnahme unserer Sichtweise an die LfR. Unsere Nachfrage nach ungewöhnlich langer Wartezeit, ob und wann eine Entscheidung zu erwarten sei, ergab, das die LfR auf Grund des fehlenden Bandes davon ausgegangen war, es hätte sich eine gütliche Einigung zwischen Radio Bielefeld und uns ergeben.

Warum wir auch nach so langer Zeit noch auf Ausstrahlung drängen, setzt sich aus folgenden Gründen zusammen. Einerseits kann das Thema Privatisierung und Rückzug des Staates aus Aufgabenbereichen, die bisher in seiner Verantwortung lagen, weder als veraltet noch als abgeschlossen gelten, sondern es ist vielmehr mit der aktuellen Entwicklung zum "Neoliberalismus" zu beschreiben. Andererseits geht es auch darum, der Willkür der Ablehnungen durch Radio Bielefeld etwas entgegen zu halten.

Der Begründung, die Sendung ·Morgenwelt - Privatfirmen ersetzen den Staat" enthielte zu wenig eigenständige journalistische Arbeit mögen wir wiederum aus mehreren Gründen nicht folgen. Die Sendung ist nicht einfach eine Wiedergabe des oben genannten Vortrages, sondern wurde von uns gestaltet, d.h. von zweieinhalb Stunden auf die für den Sendeablauf des Privatsenders erforderlichen 52 Minuten gekürzt. Diskussionsbeiträge, die sich dem Vortag anschlossen, wurden im zeitlichen Ablauf der Sendung nach vorne verlagert, so dass sie den Vortrag zu einem Diskurs erweiten. Zudem endet die Sendung mit einem prägnanten und kritischem Kommentar.

Das wichtigste Argument unsererseits ist jedoch, dass Dokumentationen als journalistische Form auch im Bürgerfunk ein wichtiges Element zur Produktion von Radiosendungen ist.

Einen Monat nach der Ablehnung von ·Morgenwelt - Privatfirmen ersetzen den Staat" reichten wir wieder eine Sendung bei Radio Bielefeld ein. Die Sintezza Anna Mettbach, schilderte ihre Erinnerungen aus dem KZ Birkenau. Diese Sendung war ausschliesslich anmoderiert, eine Abmoderation oder gar ein Kommentar erschienen uns fehl am Platz. Diese Sendung wurde nicht abgelehnt, hätte aber dennoch viel stärker den vermeintlichen Ablehnungskriterien entsprochen. Es bleibt deshalb der Beigeschmack eines für uns undurchschaubaren Kalküls, dem die Ablehnungen durch Radio Bielefeld, und personifiziert durch Jürgen Mahnke, folgen.

Das nun auch aus dem Hause der LfR ein neuer Wind weht, finden wir eher erschreckend, als die gewohnten lokalen Scharmützel. Die aktuellen Schwierigkeiten mit der LfR erklären wir uns nicht zuletzt mit internen Stellenumbesetzungen in deren Rechtsabteilung.

War der früher zuständige Justiziar/Sachbearbeiter augenscheinlich bürgerfunkfreundlich oder besass er gar ein journalistisches und künstlerisches Empfinden? Hat sich dieses nun durch Katharina Kirchner und Katharina Bühler geändert, die der Argumentation Mahnkes folgen, oder fiel die Entscheidung gar, weil wir nicht sofort die Öffentlichkeitstrommel rührten? Oder haben wir es mit juristischem Sportsgeist zu tun, dem es möglicherweise um definierte Grenzziehungen geht.

Allerdings handelt es bei dieser Entscheidung keinesfalls um auf Bürgerfunkebene juristisch abgestecktes Terrain, sondern um praktische Grenzverschiebungen der Möglichkeiten im Bürgerfunk, die nur als Beschneidung verstanden werden können.

Um von unserer Seite dagegen vorzugehen, verbleibt nur der Rechtsweg in Form einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden, dem wir auf Grund anwaltschaftlicher Einschätzungen optimistisch entgegensehen können. Wir werden hier alle weiteren Ergebnisse der Klage veröffentlichen.

Die Radiogruppe im AJZ

 

14. Juni 2000 - WIR HABEN DEN PROZESS GEWONNEN!

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