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[leider sind durch menschliches Versagen einige der unteren dateien
abhanden gekommen. Wenn die noch jemand haben sollte, lasst sie
uns bitte zukommen.]
- > Ablehnungsschreiben
der Landesanstalt für Rundfunk (LfR) vom 16.9.1999 [PDF ca. 400
kb]
- > Klageschrift unseres
Anwalts vom 14.10.1999 [PDF ca. 20 kb]
- > Das Urteil vom 14.
Juni 2000 [40 kb]
- > Endgültiger Bescheid
der LfR vom 11.08.2000 [html]
Bielefeld, 20.10.99
der Radiogruppe im AJZ zum Klageverfahren
gegen die Landesanstalt für Rundfunk (LfR). (Morgenwelt - Privatfirmen
ersetzen den Staat)
Wir sind eine Gruppe von acht bis zehn Leuten, die im Bürgerfunk
arbeiten. Bürgerfunk ist das Nordrhein-Westfalische Modell der Bürgerbeteiligung
in der Rundfunk-Medienlandschaft. Während in anderen Bundesländern
Konzepte "Freier Radios" oder "offener Kanäle"
ihre Umsetzung fanden, beschritt die SPD in NRW diesen Sonderweg, in dem
die privaten, kommerziellen Sender fünfzehn Prozent ihrer Sendezeit
für Bürgerbeteiligung zur Verfügung stellen müssen.
In der konkreten Realisation der Herstellung von Radioproduktionen hat
dieses Modell gravierende Konsequenzen: Live-Sendungen sind nicht möglich,
da die Bürgerfunker drei Werktage vor dem Ausstrahlungstermin die
produzierte Sendung zur Kontrolle durch den Sender einreichen müssen.
Einerseits bot dieses Konzept bis zur Sendezeitverschiebung
von 18:04 bis 19:26 Uhr auf 20:04 bis 21.56 die Gewähr von durchschnittlich
8000 Höhrerlnnen, (neuere Zahlen für die jetztige Sendezeit
von 20:04 bis 21:56 sind uns nicht bekannt, diese werden aber weit hinter
8000 zurückbleiben) und eine Entbindung von logistisch-organisatorischen
Angelegenheiten. Andererseits sind beide Seiten. d.h. sowohl die kommerziellen,
privaten Sender wie auch die Bürgerfunkgruppen in einer oft missliebigen
hierarchischen Zwangsgemeinschaft gefangen.
Zumindest in unserem Fall führte dieses Verhältnis
mehrfach zu Ablehnungen von Sendungen durch den Privatsender "Radio
Bielefeld". In einem solchen Fall muß der Privatsender betreffender
Bürgerfunk-Radiogruppen die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen,
was in unserem Verhältnis zu Radio Bielefeld keinesfalls als gesichert
gelten kann, da die Ablehnung einer Sendung mal eine halbe Stunde vor
dem Sendetermin telefonisch angekündig wurde oder im Falle der Sendung
um den Namen der Kunsthalle, nach Absprache mit dem Hause Oetker ein Fax
an den Jugendring, drei Stunden vor dem Sendetermin erging, bei dem mit
relativer Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass es uns nicht
mehr erreicht. Abgelehnte Sendungen sind von den Lokalsendern auf das
Verlangen der verantwortlichen Bürgerfunkgruppe zur Überprüfung
der Entscheidung bei der Landesanstalt fur Rundfunk (LfR) einzureichen.
In dieser Struktur sind eine Vielzahl von Strategien denkbar und die Beurteilung
des jüngsten Falles können wir getrost der werten Leserschaft
überlassen.
Nachdem viermal von der LfR (Landesanstalt fur Rundfunk)
im Falle einer Sendeablehnung durch den Chefredakteur von Radio Bielefeld,
Jürgen Mahnke, positiv für uns entschieden wurde, und betreffende
Sendungen ausgestrahlt werden mussten, ist nun die fünfte Ablehnung
von der LfR bestätigt worden. Die Sendung mit dem Titel "Morgenwelt
- Privatfirmen ersetzen den Staat" ist ein Arrangement aus einem
Vortrag, der im Rahmen der Public Domain vom FoeBuD e.V. im Bunker Ulmenwall
am 5.4.98 veranstaltet wurde. Die Sendung war für den 3.11.98 zur
Ausstrahlung vorgesehen. Der lange Zeitraum, den die Angelegenheit jetzt
schwelt, erklärt sich nicht nur durch die Zeit der Bearbeitung durch
die LfR, sondern kommt auch durch Verfahrensfehler und ein Missverstandnis
zustande. War es bis dato üblich, abgelehnte Sendungen auf unsere
mündliche Forderung der LfR zuzusenden, landete diese Sendung bei
Radio Bielefeld im Bürgerfunkregal unter der Rubrik gesendeter Sendungen.
Dort entnehmen die jeweils Studioverantwortlichen die schon ausgestrahlten
Sendungen. Da der Sendetermin der in Rede stehenden Sendung verstrichen
war, wanderte das Tonband zurück zum Jugendring, in dessen Studio
wir produzieren. In der trügerischen Annahme, das Verfahren nähme
seinen üblichen Verlauf, sandten wir eine Stellungnahme unserer Sichtweise
an die LfR. Unsere Nachfrage nach ungewöhnlich langer Wartezeit,
ob und wann eine Entscheidung zu erwarten sei, ergab, das die LfR auf
Grund des fehlenden Bandes davon ausgegangen war, es hätte sich eine
gütliche Einigung zwischen Radio Bielefeld und uns ergeben.
Warum wir auch nach so langer Zeit noch auf Ausstrahlung
drängen, setzt sich aus folgenden Gründen zusammen. Einerseits
kann das Thema Privatisierung und Rückzug des Staates aus Aufgabenbereichen,
die bisher in seiner Verantwortung lagen, weder als veraltet noch als
abgeschlossen gelten, sondern es ist vielmehr mit der aktuellen Entwicklung
zum "Neoliberalismus" zu beschreiben. Andererseits geht es auch
darum, der Willkür der Ablehnungen durch Radio Bielefeld etwas entgegen
zu halten.
Der Begründung, die Sendung ·Morgenwelt - Privatfirmen
ersetzen den Staat" enthielte zu wenig eigenständige journalistische
Arbeit mögen wir wiederum aus mehreren Gründen nicht folgen.
Die Sendung ist nicht einfach eine Wiedergabe des oben genannten Vortrages,
sondern wurde von uns gestaltet, d.h. von zweieinhalb Stunden auf die
für den Sendeablauf des Privatsenders erforderlichen 52 Minuten gekürzt.
Diskussionsbeiträge, die sich dem Vortag anschlossen, wurden im zeitlichen
Ablauf der Sendung nach vorne verlagert, so dass sie den Vortrag zu einem
Diskurs erweiten. Zudem endet die Sendung mit einem prägnanten und
kritischem Kommentar.
Das wichtigste Argument unsererseits ist jedoch, dass Dokumentationen
als journalistische Form auch im Bürgerfunk ein wichtiges Element
zur Produktion von Radiosendungen ist.
Einen Monat nach der Ablehnung von ·Morgenwelt -
Privatfirmen ersetzen den Staat" reichten wir wieder eine Sendung
bei Radio Bielefeld ein. Die Sintezza Anna Mettbach, schilderte ihre Erinnerungen
aus dem KZ Birkenau. Diese Sendung war ausschliesslich anmoderiert, eine
Abmoderation oder gar ein Kommentar erschienen uns fehl am Platz. Diese
Sendung wurde nicht abgelehnt, hätte aber dennoch viel stärker
den vermeintlichen Ablehnungskriterien entsprochen. Es bleibt deshalb
der Beigeschmack eines für uns undurchschaubaren Kalküls, dem
die Ablehnungen durch Radio Bielefeld, und personifiziert durch Jürgen
Mahnke, folgen.
Das nun auch aus dem Hause der LfR ein neuer Wind weht,
finden wir eher erschreckend, als die gewohnten lokalen Scharmützel.
Die aktuellen Schwierigkeiten mit der LfR erklären wir uns nicht
zuletzt mit internen Stellenumbesetzungen in deren Rechtsabteilung.
War der früher zuständige Justiziar/Sachbearbeiter
augenscheinlich bürgerfunkfreundlich oder besass er gar ein journalistisches
und künstlerisches Empfinden? Hat sich dieses nun durch Katharina
Kirchner und Katharina Bühler geändert, die der Argumentation
Mahnkes folgen, oder fiel die Entscheidung gar, weil wir nicht sofort
die Öffentlichkeitstrommel rührten? Oder haben wir es mit juristischem
Sportsgeist zu tun, dem es möglicherweise um definierte Grenzziehungen
geht.
Allerdings handelt es bei dieser Entscheidung keinesfalls
um auf Bürgerfunkebene juristisch abgestecktes Terrain, sondern um
praktische Grenzverschiebungen der Möglichkeiten im Bürgerfunk,
die nur als Beschneidung verstanden werden können.
Um von unserer Seite dagegen vorzugehen, verbleibt nur der
Rechtsweg in Form einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden, dem wir
auf Grund anwaltschaftlicher Einschätzungen optimistisch entgegensehen
können. Wir werden hier alle weiteren Ergebnisse der Klage veröffentlichen.
Die Radiogruppe im AJZ
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